Der Tätigkeitsbereich des Steuerstrafrechts ist geprägt durch die Auseinandersetzung mit den Ermittlungsbehörden. Eine qualifizierte Verteidigung erfordert Erfahrung im Strafrecht und im Steuerrecht. Gleiches gilt für
- Präventivberatung im Steuerstrafrecht
- Selbstanzeige
- Steuerstrafverfahren (Ermittlungsverfahren)
- Steuerstrafverfahren (Hauptsacheverfahren)